BIS ZU 45% FÖRDERUNG AUF IHRE NEUE KEMPER ABSAUGANALGE SICHERN
Der Schritt zu moderner Absaugtechnik war noch nie so einfach. Die BAFA-Förderung macht Ihre neue KEMPER Absauganlage oder Hallenlüftung besonders attraktiv. Dabei begleitet unser Team Sie selbstverständlich während des gesamten Förderprozesses.
Was ist die BAFA Förderung?
Die BAFA-Förderung (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) erleichtert Unternehmen die Modernisierung auf energieeffiziente Technologien. Gefördert werden Investitionen, die zu einer nachhaltigen Senkung des Energieverbrauchs führen. KEMPER Absauganlagen tragen durch Ihre moderne Technologie zur Reduktion des Energiebedarfs bei. Für entsprechende Investitionen stehen Zuschüsse von bis zu 45 % zur Verfügung.
Voraussetzungen der Förderung:
Das Unternehmen muss in Deutschland ansässig sein. Die Anlage muss eine nachweisbare Energieeinsparung erzielen. Bei modernen KEMPER Absauganlagen ist diese Voraussetzung in der Regel problemlos erfüllbar. Der Antrag muss vor Bestellung der Anlage gestellt werden.
IHRE FÖRDERVORTEILE MIT KEMPER
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Bis zu 45% Zuschuss
Förderung der kompletten Investitionssumme inklusive Montage- und Installationsleistungen.
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Alles aus einer Hand
Von der ersten Einschätzung bis zur Auszahlung unterstützt KEMPER Sie während des Förderprozesses.
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Förderung für alle Unternehmensgrößen
Attraktive Förderbeträge für kleine Betriebe, Mittelständler und Großunternehmen.
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Mehr Energieeffizienz ab dem ersten Tag
Reduzieren Sie nicht nur Ihre Anschaffungs-, sondern auch Ihre Betriebskosten dank energieeffizienter KEMPER Absaugtechnik.
WELCHER ZUSCHUSS GILT FÜR IHR UNTERNEHMEN?
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Bis zu 45% Förderung
Kleine Unternehmen mit unter 50 Mitarbeitern und weniger als 10 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme.
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Bis zu 35% Förderung
Mittlere Unternehmen mit 50 bis 250 Mitarbeitern und unter 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme.
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Bis zu 25% Förderung
Große Unternehmen ab 250 Mitarbeitern oder über 50 Mio. € Umsatz und über 43 Mio. € Bilanzsumme.
BEISPIELRECHNUNGEN FÜR GEFÖRDERTE KEMPER ABSAUGANLAGEN
Untenstehend führen wir zwei Beispiele für die BAFA-Förderung auf. Dabei handelt es sich um eine Punktabsaugung und ein Push-Pull System. Wie hoch der Förderbetrag jeweils ausfällt, hängt in beiden Beispielen von den jährlichen Betriebsstunden der Anlagen ab. Für diese Berechnungen gehen wir von 250 Arbeitstage im Jahr aus:
1-Schicht-Betrieb
ca. 6 Betriebsstunden/Tag
= 1.500 Betriebsstunden/Jahr
2-Schicht-Betrieb
ca. 12 Betriebsstunden/Tag
= 3.000 Betriebsstunden/Jahr