Home Hinweise

Hinweisgebersystem

Einleitung 
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist ein Gesetz, das den Schutz von Whistleblowern oder Hinweisgebern fördert. Es soll sicherstellen, dass Personen, die in gutem Glauben auf Missstände oder illegales Verhalten in Organisationen hinweisen, vor Benachteiligungen oder Repressalien geschützt sind.

Der Zweck des HinSchG besteht darin, eine transparente und rechtsstaatliche Umgebung zu schaffen, in der Missstände aufgedeckt und korrigiert werden können, ohne dass die Hinweisgeber befürchten müssen, berufliche oder rechtliche Konsequenzen zu erleiden.

Das Gesetz legt fest, dass Hinweisgeber, die Informationen über bestimmte Verstöße oder illegales Verhalten offenlegen, geschützt sind. Zu den Verstößen können beispielsweise Korruption, Betrug, Diskriminierung, Umweltvergehen oder Verletzungen von Arbeits- und Gesundheitsschutzvorschriften gehören. Eine vollständige Aufstellung der sanktionierten Verstöße erhalten Sie hier: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/140/VO


Meldestelle
Wenn Sie Verstöße melden möchten, haben Sie die Wahlfreiheit, dies entweder über den bereitgestellten Meldekanal an die interne Meldestelle zu tun oder alternativ auch die Möglichkeit, eine Meldung an eine externe Meldestelle (d.h. an Behörden) zu erstatten.

Wir haben für unsere interne Meldestelle mit Markus Olbring von der comdatis it-consulting GmbH & Co.KG eine unabhängige externe Person als Kontaktperson gewinnen können. Unsere interne Meldestelle ist über ein Meldeportal erreichbar unter:

https://kemper.saviscon.cloud/risk-reports/report?embedded=1

Über das Meldeportal sind anonyme Meldungen möglich. Alternativ sind auch telefonische Meldungen (tel. 02567-8290000 oder 0173-9799897) möglich. Für telefonische Meldungen wird keine Anoymität gewährleistet.


Pflichtinformationen nach § 13 Abs. 2 HinSchG
Gemäß HinSchG sind wir verpflichtet Ihnen klare und leicht zugängliche Informationen über externe Meldeverfahren bereitzustellen. Die Informationen zu den externen Meldestelle erhalten Sie unter

·         Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz
https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes.html

·         Meldestelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/Hinweisgeberstelle/hinweisgeberstelle_node.html

·         Meldestelle beim Bundeskartellamt
https://www.bundeskartellamt.de/DE/Kartellverbot/kartellverbot_node.html;jsessionid=C83FD952DAFCCA6AEC4E3370E196CE70.1_cid381
 

Wir stellen Ihnen die Option zur Verfügung, eine Mitteilung in schriftlicher Form zu verfassen und einzureichen. Es besteht ebenso die Möglichkeit, Ihre Meldung anonym zu übermitteln, wodurch Ihre Identität nicht offengelegt wird. Unsere Meldungskanäle wurden sorgfältig konzipiert, um die Vertraulichkeit Ihrer Mitteilung zu gewährleisten. Nachdem Sie Ihre Meldung eingereicht haben, erhalten Sie eine Bestätigung über den Eingang, die spätestens innerhalb von sieben Tagen bei Ihnen eintrifft. Zudem wird Ihnen eine eindeutige Identifikationsnummer zugewiesen, um Ihre Meldung eindeutig zu identifizieren.

Es besteht die Möglichkeit, dass unsere interne Meldestelle bei Bedarf weitere Informationen von Ihnen benötigt und dementsprechend Rückfragen an Sie stellt. Diese Rückfragen dienen der Klärung von Sachverhalten und ermöglichen eine umfassende Bearbeitung Ihrer Meldung.

Spätestens nach Ablauf von drei Monaten erhalten Sie eine Rückmeldung zu Ihrer Meldung. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen den aktuellen Stand der Bearbeitung mitzuteilen und gegebenenfalls weitere Schritte zu besprechen.

Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten im Bezug auf das Hinweisgebersystem:

Betroffene Personen sind Hinweisgeber, also (ehem.) Beschäftigte, (ehem.) Leiharbeiter oder Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach dem HinSchG vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen, weitere geschützte Personen (z.B. unterstützende Personen), Dritte (z.B. Personen die mit dem Hinweisgeber in Verbindung stehen) oder betroffene Personen oder Arbeitseinheiten (Personen denen Verstöße vorgeworfen werden).
Wir erheben deren personenbezogene Daten zum Zweck der Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen an ein Meldeverfahren sowie an die Meldestellen nach HinSchG. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 c) DSGVO. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde (z.B. Wortprotokolle, Tonaufzeichnungen), erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet statt, wenn dies zur Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen (z.B. Abgabe des Verfahrens an eine zuständige Behörde zwecks weiterer Untersuchungen §29 Abs 2 Nr. HinSchG) notwendig ist, die Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO. Eine Weitergabe personenbezogener Daten in ein Drittland erfolgt ausschließlich in solchen Fällen, wenn dies zur Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen notwendig ist.

Wir erhalten personenbezogene Daten im Regelfall direkt von der betroffenen Person oder über die Hinweisgeber.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und keiner gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen.

Sie sind berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Zur Geltendmachung Ihrer Rechte verwenden Sie bitte die oben genannten Kontaktdaten.
 



Diese Seite teilen

Kemper.eu durchsuchen

Nutzen Sie das unten stehende Suchfeld, um nach Produkten, Dienstleistungen und Informationen auf Kemper.eu zu suchen.

schließen