Die Gefährdungsbeurteilung
Werden bei Tätigkeiten (Schweißen) Gefahrstoffe (Schweißrauch) freigesetzt, sind die damit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln:
1. Art der Luftverunreinigung / des Schweißrauchs, vor allem beeinflusst durch:
- Arbeitsverfahren
- Zusatzwerkstoff
2. Ermittlung der gesundheitsgefährlichen Eigenschaften der Schweißrauchbestandteile:
- Atemwegs- und lungenbelastende Stoffe (z. B. Eisenoxide, Aluminiumoxid)
- Toxische oder toxisch-irritative Stoffe (z. B. Manganoxid, Kupferoxid, Zinkoxid)
- krebserzeugende Stoffe (z. B. Chrom(VI)-Verbindungen, Nickeloxid)
3. Ermittlung der Emissionsrate in Abhängigkeit vom Verfahren
- Niedrig (< 1 mg/s) z.B. UP-Schweißen, Gasschweißen, WIG-Schweißen
- Mittel (1-2 mg/s) z.B. Laserschweißen ohne Zusatzwerkstoff, Energiearmes Schutzgasschweißen
- Hoch (2-25 mg/s) MIG/MAG-Schweißen, LBH-Schweißen, Fülldrahtschweißen mit Schutzgas
- Sehr hoch (>25 mg/s) Fülldrahtschweißen ohne Schutzgas, Plasmaschneiden
4. Ermittlung der Arbeitsbedingungen
- Räumliche Bedingungen
- Kopf- und Körperposition in Zwangshaltung
- Schweißdauer
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